WVA Stadl-Predlitz - § 134 WRG-Überprüfung „Fremdüberwachung“

Wir wurden von der Gemeinde Stadl-Predlitz mit der Durchführung der Fremdüberwachung der Wasserversorgungsanlagen Predlitz-Winkl, Predlitz-Turrach und Einach beauftragt.

Die Fremdüberwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen erfolgt gemäß ÖVGW-Richtlinie W 59 – ÖNORM B 2539.

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