01/06/2011 0 Kommentare
§ 134 WRG Überprüfungen „Fremdüberwachung“
Wir sind als Ingenieurbüro für Kulturtechnik befugt die technische Überprüfung nach § 134 WRG „Fremdüberwachung“ durchzuführen.
Der Auftraggeber bekommt zum Abschluss der Überprüfung von uns eine fachkundige, objektive Beurteilung über den Zustand der Trinkwasserversorgungsanlagen, zusammengefasst in einem Prüfbericht. Anhand dieses Prüfberichtes können dann etwaige Defizite behoben werden.
Für folgende Trinkwasserversorgungsanlagen wurde die § 134 WRG Überprüfung beauftragt bzw. durchgeführt:
- WVA Scheifling
- WVA St. Lambrecht
- WVA St. Lorenzen bei Knittelfeld
- WVA Oberzeiring
- WVA Unzmarkt-Frauenburg
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